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Der
Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) kommt zustande, sobald
das Zimmer bestellt oder zugesagt oder, falls eine schriftliche
Zusage (auch per Telefax oder Mail) aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
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Der
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag
kann nicht einseitig gelöst werden. Als Vertragspartner
gilt im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für
andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt
hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
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Reservierte Zimmer stehen dem Gast im Regelfall ab 14 Uhr
am Anreisetag zur Verfügung und müssen am Abreisetag
bis spätestens 10 Uhr geräumt sein.
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Sofern
nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält sich das Haus Oberlausitz das
Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
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Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten
nicht verfügbar sein, so ist das Haus- Oberlausitz verpflichtet
und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder
in einem anderen Objekt zu bemühen.
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Eine
kostenfreie Stornierung ist nur nach besonderer Vereinbarung
möglich, ansonsten werden 80 % vom vereinbarten Übernachtungspreis
bei Übernachtung mit Frühstück berechnet. Bei
Weitervermietung des Zimmers werden eingehende Zahlungen angerechnet.
Stornierungen sind nach folgender Staffelung schriftlich oder
per Fax möglich:
- bis 6 Wochen vor Ankunft werden 10 % des vereinbarten Preises
berechnet.
- bis 4 Wochen vor Ankunft werden 25 % des vereinbarten Preises
berechnet.
- bis 3 Wochen vor Ankunft werden 50 % des vereinbarten Preises
berechnet.
- bis 2 Wochen vor Ankunft werden 80 % des vereinbarten Preises
berechnet.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 6. errechneten Betrag
zu zahlen.
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Das Haus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Die Vergabe des reservierten
Zimmers entbindet dabei den Gast nicht von seiner Verpflichtung
nach Ziffer 6., wenn noch andere Zimmer derselben Kategorie
frei sind.
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Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung
6 Monate, so behält sich das Haus Oberlausitz das Recht
vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen des
Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses
zu Lasten des Auftragsgebers.
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Das
Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt bzw.
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Seiten der Einrichtung.
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Alle Zimmer der Einrichtung sind Nichtraucherzimmer. Für
entstandene Schäden bei Zuwiderhandlung haftet der Gast. Das betrifft u.a. Reinigung der Vorhänge und Teppiche,
Streichen der Wände etc.
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Geld
und Wertgegenstände können in der Einrichtung) kostenfrei
aufbewahrt werden. Eine Haftung für Geld, Wertpapiere
oder sonstige Kostbarkeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Der
Gast wird gebeten, Räume und Inventar sowie Transportmittel
während der Mietdauer pfleglich zu behandeln. Schäden,
Verunreinigungen sowie die damit verbundenen Mehraufwendungen,
die während der Nutzungsdauer an den benannten Nutzungsgegenständen
entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
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Erfüllungsort
für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten
ist ausschließlich Zittau.