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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
  • Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage (auch per Telefax oder Mail) aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
  • Reservierte Zimmer stehen dem Gast im Regelfall ab 14 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr geräumt sein.
  • Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das „Haus Oberlausitz“ das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Haus- Oberlausitz verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen.
  • Eine kostenfreie Stornierung ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich, ansonsten werden 80 % vom vereinbarten Übernachtungspreis bei Übernachtung mit Frühstück berechnet. Bei Weitervermietung des Zimmers werden eingehende Zahlungen angerechnet. Stornierungen sind nach folgender Staffelung schriftlich oder per Fax möglich:
    - bis 6 Wochen vor Ankunft werden 10 % des vereinbarten Preises berechnet.
    - bis 4 Wochen vor Ankunft werden 25 % des vereinbarten Preises berechnet.
    - bis 3 Wochen vor Ankunft werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet.
    - bis 2 Wochen vor Ankunft werden 80 % des vereinbarten Preises berechnet.
    Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 6. errechneten Betrag zu zahlen.
  • Das Haus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Vergabe des reservierten Zimmers entbindet dabei den Gast nicht von seiner Verpflichtung nach Ziffer 6., wenn noch andere Zimmer derselben Kategorie frei sind.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 6 Monate, so behält sich das Haus Oberlausitz das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftragsgebers.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt bzw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Seiten der Einrichtung.
  • Alle Zimmer der Einrichtung sind Nichtraucherzimmer. Für entstandene Schäden bei Zuwiderhandlung haftet der Gast. Das betrifft u.a. Reinigung der Vorhänge und Teppiche, Streichen der Wände etc.
  • Geld und Wertgegenstände können in der Einrichtung) kostenfrei aufbewahrt werden. Eine Haftung für Geld, Wertpapiere oder sonstige Kostbarkeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der Gast wird gebeten, Räume und Inventar sowie Transportmittel während der Mietdauer pfleglich zu behandeln. Schäden, Verunreinigungen sowie die damit verbundenen Mehraufwendungen, die während der Nutzungsdauer an den benannten Nutzungsgegenständen entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  • Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist ausschließlich Zittau.
 
   
     
 

"Haus Oberlausitz", Hutungswiese 13, 02796 Kurort Jonsdorf
Tel. 03 58 44 / 71 80 Fax: 03 58 44 / 70 261

www.haus-oberlausitz.de

 
     

 


 

 



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